Um Ihren Raum zu hören
Um selbstständig am Leben außerhalb ihrer Wohnung teilzunehmen, ist sie auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen. Mit ihrem damaligen Vermieter, dem Bauherrn des Hauses, hatte sie vereinbart, dass sie ihren E-Rollstuhl vor der Wohnung abstellen kann. Das soll jetzt nicht mehr gelten.
Der Rollstuhl störe und solle aus dem Haus entfernt werden. Diese Nachricht erreichte Hilde Schnittker vor einigen Monaten. Seitdem ist für die 77-jährige Rollstuhlfahrerin die Welt aus den Fugen: „Wenn ich wieder mal einen Brief vom Anwalt meines Vermieters im Briefkasten habe, dann zittere ich am ganzen Leib, dann brauche ich Beistand, um ihn zu öffnen.“
In der Wohnung bewegt sie sich in einem Handrollstuhl. Seit dem Tod des alten Eigentümers ist alles anders: 2009 habe sie erfahren, dass das Haus verkauft werden soll. Post bekommt Hilde Schnittker seit Dezember 2013 vom Erben, dem Sohn des alten Vermieters.
Gewisse Veränderungen empfindet Schnittker seitdem als Schikanen. Etwa waren irgendwann die Keile verschwunden, die sie benötigt, um die Haustür beim Verlassen oder Hineinfahren festzustellen. Veranlasst habe dies die Hausverwaltung, so Schnittker.
Dann wurde ihr offenbart, dass aus Gründen der Einbruchsicherheit der Zahlen-Code-Öffner der Haustür zugunsten eines Schlosses mit Schlüssel abgebaut werden soll. „Einen Schlüssel zu drehen, fällt mir aber sehr schwer“, sagt Schnittker.
Massiv wurden die Aufforderungen, sie möge ihren E-Rollstuhl, der vor ihrer Tür steht, entfernen. „Weil Rettungswege verstellt“ seien. Vor allem aber, weil das Ladegerät explodieren könne. Der Rollstuhl Schnittkers stelle „eine große Brandgefahr“ dar, schreibt ihr Wilfried Bonnet, der Kasseler Anwalt des Eigentümers. Sei der Rollstuhl bis Mai nicht „aus dem Treppenhaus, der Wohnung und auch den sonstigen bewohnten Bereichen des Hauses entfernt“, drohe Schnittker eine Unterlassungsklage, heißt es schriftlich.
Als Alternative wurde ein Platz in der hauseigenen Tiefgarage vorgeschlagen, den Schnittker anmieten könne. „Dorthin führt aber ein so steiler Weg, dass ich ihn nicht bewältigen kann“, sagt sie. Alle Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen. „An meiner Tür muss niemand vorbeigehen, lediglich wer zum Keller will. Und dabei hat der Rollstuhl noch nie gestört.“ Die Fluchtwegbreite von 1,20 Meter sei gewahrt. Und der Vorwurf Brandgefahr sei „völlig absurd. Mein Rollstuhl hat eine Gel-Batterie, die kann sich gar nicht entzünden“, sagt Hilde Schnittker. Sie befürchtet, dass man sie durch Schikanen zum Auszug bewegen will.
Für die Eigentümer und Vermieter äußerte sich deren Kasseler Anwalt Wilfried Bonnet. Ihm liege ein Schreiben des Bauaufsichtsamts der Stadt vor, aus dem sich ergebe, dass ein Akku betriebener Rollstuhl mit Ladegerät „brandgefährlich“ sei. Zudem sei in der Hessischen Bauordnung festgeschrieben, dass das Abstellen von Rollstühlen und Kinderwagen im Hausflur aus brandtechnischen Gründen unzulässig sei. „Stellen sie sich vor, es passiert was, dann ist der Eigentümer in der Haftung.“ Frau Schnittker stehe es frei, den Rollstuhl in ihrer Wohnung abzustellen. Oder besser: in der nahen Tiefgarage. Wenn Frau Schnittker das Gefälle zur Garage nicht bewältigen könne, müsse sie sich „vielleicht einen neuen Rollstuhl besorgen“.
Es gibt eine klare mietvertragliche Vereinbarung, wonach es Frau Schnittker erlaubt ist, ihren E-Rollstuhl im Treppenhaus abzustellen, so Rechtsanwalt Folker Gebel, Geschäftsführer des Mieterbundes Nordhessen e.V. Dies macht sie schon seit 15 Jahren, so Gebel, so dass auch gewohnheitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Außerdem hat die stark gehbehinderte Mieterin auch keine andere Möglichkeit, den Rollstuhl abzustellen. Vielmehr trifft den Vermieter hier eine gesteigerte Fürsorgeverpflichtung gegenüber seiner Mieterin. Durch das Abstellen des Rollstuhls werden auch keine brandschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt, denn die Flucht- und Rettungswege sind in keiner Weise versperrt und in ausreichender Breite vorhanden.
Ein Sprecher der Rollstuhl-Herstellerfirma Otto Bock sagt: „Es handelt sich um Medizinprodukte, die nach den höchsten Sicherheitsstandards produziert und getestet werden. Eine Brandgefahr geht von richtig gewarteten Elektrorollstühlen nicht aus.“ Die Auflagen bei der Entwicklung und Produktion überschreite die Regularien, die zum Beispiel in der Autoindustrie vorliegen.
„Notwendige Treppenräume sind gemäß der Hessischen Bauordnung (§ 31) Gebäudeteile, die ausschließlich der Aufnahme von einer notwendigen Treppe sowie deren Sicherheit dienen.“ Notwendige Treppenräume bildeten den wesentlichen Teil der Rettungswege und sollten Sicherheit gegen Feuer und Rauch bieten; dementsprechend müssten sie baulich ausgestaltet sein. „Einbauten müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.“ Das sagt Stadtsprecher Michael Schwab: „Aus diesen Gründen ist das Abstellen beispielsweise eines Rollstuhls in einem Treppenraum aus brandschutztechnischen Gründen unzulässig.“ Zudem müsse die „nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Bei einem Mehrfamilienwohnhaus muss eine Laufbreite von 1,00 m beibehalten werden.“
Um Ihren Raum zu hören – notwendige treppe
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